Der enorme Zeitdruck auf den Messen macht nicht vor Materialien und Exponaten halt. „Ein klassischer Schaden ist die Beschädigung elektronischer Komponenten“, nennt Georg-W. Möhlenbrock ein Beispiel. „Besonders infolge unsachgemäßer Verpackung auf dem Rücktransport“, weiß der persönlich haftende Gesellschafter der Hamburger Versicherungsvermittlung Robert Schüler KG. Ein guter Schutz wäre da sinnvoll, doch die Praxis sieht oft anders aus. Solange nichts Wesentliches passiert, wird die Versicherungsfrage unterschätzt. Hinzu kommt der gegenwärtige Trend, viele Arbeiten auf „Subs“ zu übertragen. „Diese Subunternehmen stellen versicherungstechnisch das letzte Glied in einer Kette möglicher Ansprüche dar“, meint Möhlenbrock. „Für einen Messebauer ist es aber recht schwierig, seine Subunternehmer zu einem anspruchsvollen Versicherungsschutz zu verpflichten – im Zweifel bleibt hinterher der Versicherer des Messebauunternehmens auf dem Schaden sitzen.“
Die Kosten für eine Spezial-Police zur Deckung von Schäden bei Transport, Montage und Ausstellung sind gerade bei Großprojekten gering. „Im Normalfall beträgt der Beitragssatz für kurzfristige Einsätze etwa 1,8 Prozent des Wiederbeschaffungswertes“, sagt Georg-W. Möhlenbrock. „Liegt der Wert der Güter bei 250.000 Euro, beträgt der Einmalbeitrag 535,50 Euro einschließlich der Versicherungssteuer.“ Sind die zu versichernden Exponate und Waren günstiger, ist entsprechend weniger zu zahlen. Allerdings gibt es einen Mindestbeitrag von rund 240 Euro, der in jedem Fall geleistet werden muss. Alternativ kann der Messebauer einen Jahresvertrag abschließen. Der Beitragssatz richtet sich nach dem Einsatzgebiet – Europa oder außerhalb Europas. Die „weltweite Deckung“ kostet den Versicherungsnehmer zwischen 0,88 und 1,5 Prozent seines Jahresumsatzes. Ein reines Montageunternehmen dürfte stärker zur Kasse gebeten werden als die Messebaufirma, weil es nur mit Fremdmaterialien hantiert.
Um den Kunden eine bessere Orientierung zu geben, unterscheidet auch die Robert Schüler KG drei Bereiche: Kann, Soll und Muss. „Muss-Versicherungen decken existenzbedrohende Risiken ab“, beschreibt Georg-W. Möhlenbrock. „Dazu gehört die Feuer- und die Betriebshaftpflicht-Versicherung. In dieser Betriebshaftpflicht-Versicherung ist auch die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.“ Gerade die Haftpflicht kann in bestimmten Märkten eine ganz wichtige Rolle spielen – beispielsweise in den USA, wo Personenschäden mitunter millionenschwere Schadenersatzforderungen mit sich ziehen. Hinzu kommt, dass sich der Geschädigte im Haftpflichtbereich aussuchen darf, wen er in Anspruch nehmen möchte; den Aussteller, weil der negative Publicity vermeiden will, das koordinierende Messebauunternehmen oder den Sub als Verursacher des Schadens. Zu den besagten Sollte-Versicherungen zählen die Transport- und Elektronik-Versicherung, unter die Kann-Versicherungen fallen zum Beispiel der Glas- und der Unfallschutz.
Bei Auslandsmessebeteiligungen bestehen noch ein paar Besonderheiten wie die so genannten „non admitted“-Versicherungen. Das heißt, es gibt eine Reihe von Ländern wo bestimmte Versicherungen vor Ort abgeschlossen werden müssen. Wird beispielsweise eine „Messe-Tournee“ durch die Volksrepublik China veranstaltet, ist der Transport aus Deutschland nur bis zum ersten Bestimmungsort versichert. „Sollte aber Material innerhalb Chinas versendet werden, können wir die notwendige Versicherung ausschließlich über unsere im Land ansässigen Kooperationspartner versichern“, so Georg-W. Möhlenbrock, der auch Partner des FAMAB ist (www.schueler-kg.de).
Dieser Artikel ist erschienen in TFI Heft 1/2010